Externer Datenschutzbeauftragter

Unsere Passion - Ihre Compliance. Wir beraten Sie mit Erfahrung & Expertise in sämtlichen Angelegenheiten des Datenschutzes

Mitglied in der Allianz für Cyber-Sicherheit
Mitglied im Bundesverband Deutsche Startups e. V.
Mitglied im Kompetenznetz Mittelstand

Externen Datenschutzbeauftragten finden, bundesweit und mit attraktiven Inklusiv-Leistungen

Benennung ab 149 EUR im Monat

Die DSGVO-Darstellung enthält die Europaflagge
  • Datenschutz-Managementsystem inklusive
  • Inklusive Webseiten-Audit und Überwachung
  • Zertifizierte Experten und feste Ansprechpartner
  • Ab einer Stunde Beratung im Monat inklusive
  • Mitarbeiterunterweisung (eLearning) inklusive

Wann ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist

Schwellenwert

Die Pflicht zur Benennung des Datenschutzbeauftragten (DSB) besteht, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen befasst sind. Das ist bis auf wenige Ausnahmen zumeist der Fall, soweit personenbezogene Daten nicht nur "gelegentlich" verarbeitet werden.

Risikoansatz

Unabhängig vom Schwellenwert ist ein DSB zu benennen, wenn eine umfassende und systematische Überwachung stattfindet oder ein besonderes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht. Markt- und Meinungsforschungsinstitute sowie Adresshändler sind bereits nach Art ihrer Tätigkeit verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

"Datenmasse"

Auch bei der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten kann die gesetzliche Pflicht zur Benennung unabhängig von der Personenzahl bestehen. Das kann größere Online-Shops sowie Anbieter im Bereich Analytics, Marketing und Advertising betreffen, auch wenn weniger als 20 Personen mit der Verarbeitung befasst sind.

Freiwillig

Unabhängig einer gesetzlichen Verpflichtung kann eine freiwillige Bestellung erfolgen, wenn Rechtsunsicherheiten über die Benennung oder spezielle Compliance-Anforderungen bestehen, etwa seitens Kunden und Geschäftspartnern. Vertragliche Verpflichtungen kommen in Betracht, z. B. Cyber-Versicherungen.
Die beste Wahl füt den externen Datenschutz treffen

Unabhängigkeit und Expertise

Die Benennung des externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) bietet viele Vorteile. Mit Expertise und Innovation zeigen wir Ihnen unkomplizierte Lösungen für komplexe Probleme auf und können auf einen großen Fundus an Erfahrung zurückgreifen. Als spezialisierte Berater setzen wir damit die richtigen Impulse und halten Ihr Unternehmen in der rechtlich und technisch schwierigen Materie auf Kurs.

Interne Datenschutzbeauftragte (iDSB) müssen für die Funktion zunächst ausgebildet und zertifiziert werden. Dazu befassen sie sich meist neben ihrer Haupttätigkeit mit dem Datenschutz oder es müssen zusätzliche Stellen dafür geschaffen werden. Externer Rat ist besonders in den ersten Monaten der Tätigkeit zumeist erforderlich, so dass auch die Unterstützung des iDSB im Rahmen der Beratung notwendig sein kann. Die Benennung des Externen ist in vielerlei Hinsicht meist effizienter und wirtschaftlicher.

Neben den fachlichen Herausforderungen spielen häufig personelle und betriebliche Interessenkonflikte bei der Entscheidung eine Rolle, einen unabhängigen Externen zu benennen. Die Benennung erfolgt schließlich durch die Benennungs-Urkunde und ist der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu melden.

Kosten externer Datenschutzbeauftragter

Die Kosten setzen sich aus einer monatlichen Grund-Pauschale mit Inklusiv-Leistungen sowie dem tatsächlichen Aufwand zusammen. Letzterer entsteht für die Bestandsaufnahme (Datenschutz-Audit), eine in der Regel jährlich stattfindende Folge-Prüfung sowie die laufende Beratung des Verantwortlichen. Die Kosten sind somit durch mehrere Faktoren wie die Unternehmensgröße und Branche, den Stand der Umsetzung sowie den tatsächlichen Beratungsbedarf, bedingt.

Kostenffizienz durch den externen Datenschutzbeauftragten
Pakete & Preise

Basis

  • Betriebe weniger 20 Beschäftigte (freiwillige Benennung)
  • inkl. Datenschutz-Managementsystem
  • inkl. Webseiten-Audit und Monitoring
  • inkl. 1 Stunde Beratung
  • Fester Ansprechpartner
  • Stundensatz: 79 EUR (nach Aufwand)

149 EUR

  • Monatspauschale zzgl. 19% USt., ggf. Aufschlag nach Art und Größe des Unternehmens

Pro

  • 20 bis 50 Beschäftigte (ab Pflicht zur Benennung)
  • inkl. Datenschutz-Managementsystem
  • Webseiten-Audit und Monitoring inkl.
  • 1 Stunde Beratung inkl.
  • Fester Ansprechpartner
  • Stundensatz: 99 EUR  (nach Aufwand)

249 EUR

  • Monatspauschale zzgl. 19% USt., ggf. Aufschlag nach Art und Größe des Unternehmens

Business

  • 51 bis 200 Beschäftigte
  • inkl. Datenschutz-Managementsystem
  • inkl. Webseiten-Audit und Monitoring
  • inkl. 1 Stunde Beratung
  • Fester Ansprechpartner
  • Stundensatz: 119 EUR 

399 EUR

  • Monatspauschale zzgl. 19% USt., ggf. Aufschlag nach Art und Größe des Unternehmens

Corporate

  • Unternehmen ab 201 Beschäftigte
  • inkl. Datenschutz-Managementsystem
  • Webseiten-Audit und Monitoring inkl.
  • 1 Stunde Beratung inkl.
  • Fester Ansprechpartner
  • Stundensatz: 149 EUR 

ab 499 EUR

  • Monatspauschale zzgl. 19% USt., ggf. Aufschlag nach Art und Größe des Unternehmens
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